Ziviler Bevölkerungsschutz, BRD 1960
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Jeder hat eine Chance

Hinweis: Die Broschüre wurde in den frühen sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts "an alle Haushaltungen" verteilt. Kritische Auseinandersetzung mit der Materie, persönliches Engagement gegen militärische Problemlösungen oder Vertrauen auf die Wirksamkeit der Hinweise - das muss jeder Leser mit sich und seiner Ideologie ausmachen. Der Text wurde wörtlich zitiert, das Layout an die Bedürfnisse der Webgeneration angepasst. Einige der Grafiken kann man durch Anklicken vergrößern (Javascript).

 

Seite 1 (Cover)

chance001.352x500.jpg (18633 Byte) JEDER HAT EINE CHANCE

 

Seite 2: 

chance002.373x500.jpg (27463 Byte) SO UNTERRICHTEN ANDERE STAATEN IHRE BÜRGER ÜBER LUFTSCHUTZ

 

Seite 3:

JEDER HAT EINE CHANCE!
Es geht uns allen um die Erhaltung des Friedens. Dieser Frieden ist bedroht. Aber wir stehen der Bedrohung nicht hilflos gegenüber: eine Verteidigungsgemeinschaft von fünfzehn Nationen ist auf unserer Seite, um den Frieden zu wahren.
Doch müssen wir immer mit einem Angriff rechnen. Es kann sogar ein Angriff mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen sein.
So verheerend die Wirkung solcher Waffen ist, es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen. Die Bundesregierung hat vieles getan, um diesen Schutz der Zivilbevölkerung vorzubereiten. Ihre Maßnahmen werden aber nur Erfolg haben, wenn ein jeder zur Mitarbeit und zur Selbsthilfe bereit ist.
Diese Schrift gibt Hinweise, wie Sie sich in Familie, Haus und Betrieb schützen können. Lesen Sie sie sorgfältig, im Ernstfall ist es zu spät.

Seite 4:

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GAB ES DAMALS EINE CHANCE?

 

Seite 5:

Im Hiroshima und Nagasaki fielen ein Viertel der Bevölkerung und 60 % des Hausbestandes dem "Blitz" zum Opfer. Aus den Berichten der Weltpresse haben wir alle von den Strahlungsschäden der Überlebenden gehört. Weniger bekannt ist, daß der weitaus größte Teil der überlebenden Bevölkerung diese Abwürfe ohne Schäden überstanden hat und daß einige Japaner die Abwürfe sogar in beiden Städten erlebt haben und gesund geblieben sind. Sie führen ihre Rettung weniger auf einen glücklichen Umstand zurück als auf ein instinktiv richtiges Verhalten:
Der Zeichner Tsutomo Yamaguchi wurde in Hiroshima knapp 2 km vom Detonationspunkt entfernt auf freiem Feld überrascht. Er reagierte automatisch, riß die Hände an den Kopf, bedeckte die Augen mit den Fingern und verstopfte die Ohren mit beiden Daumen. Dabei ließ er sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden fallen. "Als ich mich hinwarf, kam eine ungeheuerliche Detonation. Der heftigen Erschütterung folgte ein Erdbeben. Wie lange ich halb ohnmächtig auf der Straße lag, weiß ich nicht. Aber als ich die Augen wieder öffnete, war es rings um mich her so dunkel, daß ich nichts sehen konnte. Als der Staub weggeblasen war, sah ich auf die Stadt und erblickte eine riesige pilzförmige Wolke." In Nagasaki berichtete er seinen Kollegen und empfahl ihnen dringend, sich beim Aufblitzen hinter einen Mauervorsprung oder eine andere Deckung zu begeben. Während der Diskussion detonierte in nur 1,5 km Entfernung die zweite Bombe, alle sprangen unter Zeichenständer und Tische, so daß dieser Saal die wenigsten Ausfälle hatte.

Der Handwerker Morimoto wurde bei einem Besuch in Hiroshima von der herabstürzenden Decke eines zusammenbrechenden Hauses zwar eingeklemmt, zugleich aber so gut abgeschirmt, daß er und die zwei Bewohner als einzige im Stadtviertel unverletzt blieben. Auch er gab, nach Nagasaki zurückgekehrt, seiner Familie gerade einen genauen Bericht, als dort der "Blitz" aufleuchtete. Da er wußte, daß es ein paar Sekunden dauern würde, bis die Explosionswelle sie erreichte, brachte er umsichtig und schnell die ganze Gruppe in einen vor der Tür liegenden Schutzraum, wo sie alle unverletzt blieben.

 

Seite 6:

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ANGRIFFSMITTEL UND IHRE WIRKUNGEN

Mit welchen Angriffsmitteln müssen wir künftig rechnen? Spreng- und Brandbomben sind aus dem letzten Krieg bekannt. Hinzugekommen sind die sogenannten ABC-Waffen, d. h. Atomwaffen, Biologische Kampfmittel und Chemische Kampfstoffe.
Atomwaffen, nämlich Bomben, Granaten oder Raketen, haben sogenannte nukleare Sprengkörper. Diese explodieren entweder durch gewaltsame Spaltung der Atomkerne des Sprengstoffes (so die Atombombe = A-Bombe) oder durch gewaltsame Verschmelzung der Atomkerne (Wasserstoffbombe = H-Bombe). Die Wirkung ist verschieden, je nachdem die Waffen in der Luft oder in der Bodennähe explodieren.
Wenn eine Atom- oder Wasserstoffbombe explodiert, entsteht ein greller Lichtblitz und sogleich darauf ein Feuerball. Beide leuchten weitaus heller als die Sonne. Durch die Explosionen werden gleichzeitig Tausende von Tonnen Erde und Schutt als Staub in die Luft geschleudert und bilden einen Wolkenpilz.
Die gefährlichen Wirkungen der Explosionen sind die Hitzestrahlung, die Druckwelle und die radioaktive Strahlung. Außerdem fällt bei einer Bodenexplosion der radioaktiv gewordene Staub, der zuvor in die Luft geschleudert wurde, je nach Wind und Wetter in geringer oder großer Entfernung als radioaktiver Niederschlag auf die Erde herab.

 

Seite 7:

Die Hitzestrahlung - bis zu mehreren Millionen Grad - breitet sich mit ungeheurer Geschwindigkeit aus. Sie wirkt aber wegen ihrer kurzen Dauer (wenige Sekunden) nur auf die jeweils getroffene Oberfläche, nicht in die Tiefe. Auch wird sie schwächer, je weiter sie sich vom Explosionspunkt entfernt. In der Nähe schützen davor bereits Mauervorsprünge und größere Gegenstände. In weiterer Entfernung bieten Kleidung und Schutzmaske genügend Schutz, während die bloße Haut noch gefährdet ist. Kunstfaser und Baumwolle sowie rauhe und dunkle Stoffe entzünden sich leichter als Wolle und Stoffe mit heller, glatter Oberfläche.
chance007.300x386.jpg (22232 Byte) Auf die Hitzestrahlung folgt die Druckwelle. Sie bewirkt zunächst einen Luftstoß, sodann einen Luftsog und breitet sich mit großer Geschwindigkeit (Überschallgeschwindigkeit) aus. Da der menschliche Körper gegen Überdruck recht widerstandsfähig ist, entstehen unmittelbare Druckverletzungen nur im näheren Umkreis der Explosion. Sehr groß ist aber, selbst in beträchtlicher Entfernung, die Gefahr der Verletzung durch einstürzende Gebäude und herumfliegende Gegenstände oder dadurch, daß man selbst fortgeschleudert wird.

 

Seite 8:

chance008.300x422.jpg (16892 Byte)Die radioaktive Strahlung, die schwere gesundheitliche Schäden hervorruft, kann man weder sehen, noch hören, noch empfinden. Die sogenannte Anfangsstrahlung dauert etwa 60 Sekunden und reicht nie weiter als 3 bis 5 km vom Explosionspunkt. Sie durchdringt Mauern und Erde, wird aber je nach der Stärke und Dichte des Hindernisses abgebremst und ist dann weniger gefährlich. Eine Betonmauer schützt daher besser als eine Ziegelmauer oder ein gleichstarker Erdwall. Außerdem entsteht in der Nähe der Explosion die sogenannte Rückstandsstrahlung durch radioaktiv gewordene Bodenbestandteile. Sie ist jedoch schwächer als die Anfangsstrahlung und klingt sehr rasch ab.

 

Seite 9:

Die Strahlen des radioaktiven Niederschlages haben geringere Reichweite. Sie richten allerdings dann Schaden an, wenn die radioaktiven Staubteilchen eingeatmet oder mitgegessen werden oder auf unbedeckte Haut fallen.
Biologische Kampfmittel sind lebende Krankheitserreger (Bazillen), Schädlinge und Pflanzenwirkstoffe. Sie rufen Krankheiten und Seuchen bei Mensch und Tier hervor und schädigen Pflanzen, Nahrungs- und Futtermittel. Diese Kampfmittel können nicht wahrgenommen, sondern nur an ihrer Wirkung erkannt werden. Man schützt sich gegen sie durch Schutzmasken, Schutzbekleidung und durch den Aufenthalt in Schutzräumen. Ferner helfen vorbeugende Impfungen und, wenn Krankheiten entstanden sind, Arzneimittel. Im übrigen bietet Sauberkeit den besten Schutz.
Chemische Kampfstoffe können als Gas, Staub oder Nebel, aber auch in flüssiger oder fester Form auftreten. An windgeschützten Stellen halten sie sich besonders lange. Viele chemische Kampfstoffe kann man an ihrem Geruch erkennen. Einige reizen zum Husten, Niesen oder Tränen, andere vergiften die Lunge, die Haut oder das Blut. Auch hiergegen schützen Schutzräume, wenn die Luftzufuhr gefiltert wird, sowie Schutzmasken. Im Freien braucht man eine besondere Schutzkleidung.

 

Seite 10:

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WARNUNG DER BEVÖLKERUNG

Bei einem drohenden Angriff wird die Bevölkerung durch den Rundfunk (Mittel- und Ultrakurzwelle) über die allgemeine Lage, über notwendige Schutzmaßnahmen und über richtiges Verhalten laufend unterrichtet. Neben diesen allgemeinen Durchsagen wird der Warndienst die Bevölkerung bei drohenden Luftangriffen und bei unmittelbarer Gefahr durch radioaktive Niederschläge, biologische oder chemische Kampfmittel alarmieren und über die Luftlage unterrichten.
Für die Alarmierung durch den Rundfunk verwendet der Warndienst das Wort

LUFTALARM 

oder 

ABC-ALARM *)

und bei Beendigung der Gefahr das Wort 

ENTWARNUNG

 

Neben der Warnung über den Rundfunk ist eine Alarmierung durch Luftschutz-Sirenen vorgesehen. Es bedeutet: 

Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer: LUFTALARM 

Der gleiche Heulton von einer Minute Dauer, aber zweimal unterbrochen: ABC-ALARM

Dauerton von einer Minute: ENTWARNUNG

*) Nochmals: ABC heißt Atomare, Biologische oder Chemische Gefahren.

 

Seite 11:

BAULICHER SCHUTZ
Wir sprechen hier nicht von dem idealen Fall, daß sich schon in Friedenszeiten ausreichende Schutzräume in Wohn- und Arbeitsstätten befinden. Für den Bau solcher Schutzräume hat das Bundesministerium für Wohnungsbau sowohl für Neubauten wie für schon bestehende Häuser genaue Richtlinien erlassen und im Bundesbaublatt 1/1961 veröffentlicht. Es wäre dringend erwünscht, wenn noch diesen Richtlinien, die im Buchhandel zu haben sind, schon jetzt möglichst viele Schutzräume freiwillig gebaut würden, solange es an einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu fehlt.
Wo es aber keine derartigen Schutzräume gibt, sollte man für den Ernstfall wenigstens einige Behelfsmaßnahmen treffen.

WIE WÄHLT MAN EINEN BEHELFSMÄSSIGEN SCHUTZRAUM AUS?
Besonders eignen sich unter der Erde gelegene Keller mit dicken, starken Wänden und Decken, am besten aus Stahlbeton. Weniger geeignet sind Keller mit Decken aus Hohlsteinen und Keller mit größeren Versorgungsleitungen, ungeeignet sind Räume mit Holzdecken. Ein Schutzraum soll möglichst auch nicht in der Nähe von anderen Gefahrenquellen liegen, wie Brennstoffen oder Heizungskellern.
Liegt die Kellerdecke nicht unter der Erdoberfläche, so sind die Kellerwände bis in Deckenhöhe außen mit Sand oder Erde anzuschütten.
Für jede Person sollen möglichst ein, mindestens ein halber Quadratmeter nutzbare Bodenfläche und zwei, mindestens 1,2 Kubikmeter Luftraum im eigentlichen Schutzraum, also ohne Vor- und Nebenräume, zur Verfügung stehen.

WIE IST EIN BEHELFSMÄSSIGER SCHUTZRAUM HERZURICHTEN?

Decke und Wände möglichst nach allen Seiten abstützen und verstärken. Die Stützen dieser Aussteifungsrahmen müssen standsicher untereinander verbunden sein

Zugangstür durch aufgenagelte Bretter verstärken. Fenster vernageln und zum Splitterschutz außen Sandsäcke anlegen oder Erde anschütten.

Tür- und Fensterspalte mit handelsüblichem Abdichtungsmaterial, notfalls mit Papier möglichst dicht verkleben und verstopfen.

Als Notausstieg ist ein geeignetes Kellerfenster vorzusehen. Es muß mit einer kräftigen Blende versehen werden, die von innen zu öffnen ist und ebenfalls gegen Splitter geschützt werden muß.

Bei geschlossener Bauweise sind Rettungswege zu den Nachbarhäusern anzulegen. Hierzu müssen die Kellerwände durchgebrochen werden, 60 bis 80 cm breit, 80 bis 100 cm hoch. Die Durchbrüche sind so zu verschließen, daß sie im Falle der Gefahr mit einfachen Mitteln geöffnet werden können.

Die Schutzraume, Zugänge und Notausstiege sind an den Außenmauern der Häuser und innerhalb der Gebäude durch Pfeile aus Leuchtfarben, notfalls mit Kalk, zu kennzeichnen. 

Lageskizzen der Schutzräume, Notausstiege und Kellerwanddurchbrüche bei den benachbarten Selbstschutzgemeinschaften oder bei den Nachbarn hinterlegen.

 

 

Seite 12:

WENN SOLCHE RÄUME NICHT MEHR HERGERICHTET WERDEN KÖNNEN?

Einzelne Personen können noch unter einem Schrägdach behelfsmäßigen Unterschlupf finden. Man sucht sich eine Ecke im Keller zwischen festen Wänden aus, lehnt dort eine schräge Fläche aus Bohlen oder sonstigem widerstandsfähigem Material an und verankert sie fest an Wänden und Boden. Abstand unten von der Wand etwa 1,20 m, Höhe an der Wand etwa 1,50 m.
Falls freie Flächen, wie Garten oder Höfe, vorhanden sind, bieten sich im äußersten Notfall noch folgende Möglichkeiten:
Außerhalb des Trümmerbereichs von Gebäuden (halbe Höhe vom Erdboden bis zur Dachrinne) Deckungsgräben anlegen, lichte Breite etwa 1,40 m, lichte Höhe etwa 1,80 m. Wände mit Balken oder Brettern aussteifen, mindestens 90 cm hoch mit Erde abdecken, Abschluß und Wasserabfluß vorsehen.
Den Zugang zweimal rechtwinklig knicken; bei Gräben über 4 m Länge ist an jedem Ende ein Zugang notwendig. Gräben von mehr als 6 m Länge im Zickzack anlegen; keine Einzelanlage für mehr als 75 Personen bei 60 cm Sitzbreite,
Notausstiege alle 6 m, lichte Weite 60 mal 80 cm.

WAS KANN ICH IM ÄUSSERSTEN NOTFALL TUN?

chance011.450x240.jpg (19272 Byte)Für eine bis zwei Personen genügt ein Deckungsloch, etwa 1,80 m tief, 60 bis 80 cm im Durchmesser. Wände möglichst absteifen, Öffnung mit ausgehangter Tür, Tischplatte o. ä. abdecken, vorher Erde aufschütten.

 

Seite 13

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AUSSTATTUNG EINES SCHUTZRAUMES


Ein Schutzraum oder behelfsmäßig hergerichteter Keller soll enthalten:

Möglichkeiten zum längeren Sitzen oder Liegen; 

Wolldecken;

Beleuchtung oder Notbeleuchtung. In Schutzräumen ohne künstliche Belüftung eignen sich als Notbeleuchtung nur Batteriegeräte;

Anschlußmöglichkeit für elektrische Geräte (Rundfunk-, Koch-, Heizgeräte);

Rundfunkgerät, am besten Batterieempfänger mit Reservebatterie. Möglichst auch eine Außenantenne;

Lebensmittel (siehe Seite 14) und Trinkwasser;

Kochgelegenheit, wie elektrische Kochplatte oder Elektrokocher, zusätzlich Esbit-Kocher o. ä. In Räumen ohne künstliche Belüftung keine Kochgeräte mit offener Flamme benutzen;

Sanitätsmaterial für Erste Hilfe, am besten eine Hausapotheke, die enthalten soll:

Brandwundverbandtuch Preßstück, kombiniert mit Mullbinden und Mullstreifen
Brandwundverbandpäckchen
Verbandpäckchen Mullbinden
Zellstoff Augenklappen
sterile Tupfer Sicherheitsnadeln
Pflasterwundverband Verbandschere
Heftpflaster anatomische Pinzette
elastische Idealbinden Fieberthermometer
Dreiecktücher Sepsotinktur
Arterienabbinder Alkohol
Lederfingerlinge Reinbenzin
wasserdichte Folie Baldrian-Dragees
gepolsterte Schienen Antineuralgie-Tabletten

behelfsmäßige Krankentragen, Bergungstücher;

Notabort (Eimer mit Deckel, Torfmull);

Geräte zur Selbstbefreiung, wie Spaten, Beil, Brechstange, Stemmeisen, schwerer Hammer, Kreuzhacke. Notfalls auch im Vorraum zum Schutzraum.

Im Vorraum:

Löschgeräte, wie Schaumlöscher, Eimerspritze, sowie Löschwasser und Löschsand mit Schaufeln;

Kiste für verseuchte Kleidungsstücke.

 

Seite 14

LEBENSMITTELBEVORRATUNG
Mit-Stockungen oder einem völligen Stillstand in der Lebensmittelversorgung ist zu rechnen, Es ist daher unerläßlich, daß jeder Haushalt rechtzeitig einen Notvorrat für den Katastrophenfall anlegt. Er soll mindestens den Lebensmittelbedarf für zwei Wochen je Person enthalten. In Gefahrenzeiten soll der Notvorrat im Schutzraum oder griffbereit in der Wohnung liegen

Erster Grundsatz ist:

Hoher Nährwert bei geringem Platzbedarf!

Für eine Aufnahme in den Notvorrat empfehlen sich: 
Fleisch- und Wurstkonserven, Dauerwurst, geräucherter Speck, Fischvollkonserven; 
Teigwaren, Mehl, Reis, Grieß, Haferflocken, Weizenflocken, Trockenkartoffeln, Hülsenfrüchte; 
Knäckebrot, Zwieback, Hartkeks; Schmalz, Margarine, Plattenfett, Speiseöl;
Zucker, Honig, Marmelade;
Kondensmilch, Milchpulver, Schmelzkäse;
Gemüse- und Obstkonserven, Trockenobst, Tomatenmark;
Kaffeextraktpulver, Tee, Kakao, Schokolade, Fruchtbonbons.
Für Säuglinge und Kleinkinder:
Babynahrung auf Milch-, Stärke- und Gemüsebasis.

Seite 15:

Alle diese Nahrungsmittel sind in den Originalpackungen verhältnismäßig lange haltbar, wenn man sie luftdicht, kühl und trocken aufbewahrt und vor Licht schützt. Regelmäßig kontrollieren und auswechseln.
Die Trinkwasserreserve soll für mindestens zwei Wochen reichen. Sie kann durch Fruchtsäfte, insbesondere Zitronensaft, und Mineralwasser ergänzt werden. Je Person und Tag sind etwa 2 Liter Flüssigkeit erforderlich.
Gegen radioaktiven Niederschlag schützt staubdichte Verpackung und Aufbewahrung. Staubdicht sind verschlossene Dosen aus Blech oder Kunststoff, Flaschen oder dicht verklebte Pakete, auch Gläser, Töpfe und Dosen, wenn sie mit einer Folie oder einem Schraub- oder Klemmdeckel verschlossen sind.
Auch für Eßbesteck, unzerbrechliches Eßgeschirr, Trinkbecher, Dosen- und Flaschenöffner sollte man sorgen.

WORAN IST NOCH ZU DENKEN?

Im Ernstfall muß ein Notgepäck zur Mitnahme in den Schutzraum griffbereit vorhanden sein. In das Notgepäck gehören Geld und Wertsachen, Familienpapiere und sonstige wichtige Dokumente (Ausweispapiere, Renten- und Pensionsbescheinigungen, Bank- und Sparbücher, Versicherungspolicen) sowie Bekleidung, Wolldecken, Waschzeug und Sachen des persönlichen Bedarfs.
Als persönliche Ausrüstung empfiehlt sich feste Kleidung mit Kopfbedeckung und derben Schuhen, Schutzhelm, Schutzmaske, Rauchschutzbrille, Fausthandschuhe, Taschenlampe und Verbandpäckchen.
Die Entrümpelung des Dachbodens und die Bereitstellung größerer Mengen Löschwasser überall im Hause werden in den Krisenzeiten als weitere Schutzmaßnahmen empfohlen.
Ferner soll jeder Hausbewohner die Lage des Hauptschalters für Elektrizität und der Haupthähne für Gas und Wasser kennen.
Rechtzeitige Absprache mit den Nachbarn ist notwendig. Jeder muß wissen, wo bei Gefahr Hilfe geholt werden kann und wo die Schutzräume, Keller oder behelfsmäßigen Deckungen der Nachbarhäuser liegen.

Jeder sollte sich Gedenken darüber machen, was schon jetzt getan worden kann!

 

Seite 16

VERHALTEN SEI LUFTALARM

Bei den hohen Geschwindigkeiten moderner Flugzeuge und Raketen wird die Zeit zwischen Alarm und Angriff sehr kurz sein und höchstens Minuten, vielleicht Sekunden betragen. Daher muß rasch gehandelt werden:

Schutzraum, Keller oder Deckung aufsuchen!

Wichtige Dokumente, Notgepäck und Notvorrat mitnehmen, soweit nicht bereits im Schutzraum.

Verkehrsmittel verlassen und nächstbeste Deckung (Schutzraum, Keller, Hauseingang, Straßengraben) aufsuchen.

Kranken und Gebrechlichen helfen.

VERHALTEN BEI ÜBERRASCHUNGSANGRIFFEN MIT ATOMWAFFEN

Bei Atomdetonationen folgen dem Lichtblitz sofort Hitzestrahlung, Druckwelle und radioaktive Strahlung. Was tun, wenn man sich nicht im Schutzraum befindet?

IM HAUSE ODER AM ARBEITSPLATZ: 
Flach auf den Boden werfen, möglichst längsseits einer starken Wand! Von der Lichterscheinung abwenden und Augen schließen! Gesicht, Nacken und Hände schützen!
Ein fester Tisch, Schreibtisch oder dergleichen können einen gewissen Schutz gegen Glassplitter und Trümmer bieten. Laufende Maschinen nach Möglichkeit mit einem Handgriff ausschalten.

 

Seite 17:

IM FREIEN: Deckung nehmen, nicht weiterlaufen! Von der Lichterscheinung abwenden und die Augen schließen!
Wenn keine Deckung in unmittelbarer Nähe, so flach auf den Boden werfen! Augen schließen, Gesicht und Hände verbergen!

IM FAHRZEUG: Sofort anhalten und Motor abstellen! Im Fahrzeug Deckung nehmen!

NACH DER DETONATION: kurze Zeit liegenbleiben, bis Hitzestrahlung und Luftdruck nachlassen, dann Schutzraum, Keller oder Deckungsgraben aufsuchen! Gesicht nicht mit ungewaschenen Händen berühren!

 

Seite 18:

VERHALTEN BEI ABC-ALARM

Sei Aufenthalt im Freien Atemwege schützen, nicht tief atmen, feuchtes Tuch oder Mullbinden als behelfsmäßigen Atemschutz vor Mund und Nase binden. Gegen radioaktiven Niederschlag und chemische Kampfstoffe bieten Mäntel, Decken oder Planen vorübergehenden Schutz. Je länger der Aufenthalt im Freien andauert, desto größer ist die Gefahr! Daher möglichst schnell einen Schutzraum oder anderen zugluftfreien Raum aufsuchen. Vor Betreten Oberkleider und Schuhe ablegen.

Lebensmittel und Getränke, die staubdicht aufbewahrt wurden, können verbraucht werden. Trinkwasser aus offenen Wasserstellen und freiliegende Lebensmittel dürfen ohne Prüfung mit einem Strahlenmeßgerät nicht verbraucht werden.

Wenn der Schutzraum keine Belüftungsanlage hat, die gefilterte Frischluft zuführt, müssen die Fenster und Türen möglichst lange dicht geschlossen bleiben. Erst wenn sich ein akuter Sauerstoffmangel bemerkbar macht, kann ein Fenster für kurze Zeit geöffnet werden. Dabei darf kein Durchzug entstehen! Möglichst auch nicht lüften, wenn der Wind geht! Auf keinen Fall darf ein Fenster zur Windseite hin geöffnet werden!

Der ABC-Alarm kann mehrere Tage, selbst zwei Wochen andauern, Den Schutzraum dennoch stets erst noch Entwarnung verlassen! In jedem anderen Raum sind die Gefahren ungleich größer.

DIE ORTSSTELLEN DES BUNDESLUFTSCHUTZVERBANDES HELFEN DURCH AUSKÜNFTE, BERATUNG UND PRAKTISCHE UNTERWEISUNG!

 

Seite 19:

chance015.350x203.jpg (11777 Byte) FLUCHT BRINGT KEINE RETTUNG

Die besten Schutzmöglichkeiten sind zu Hause gegeben.

Wer sich auf die Flucht begibt, 

kann nicht rechtzeitig gewarnt werden;

ist Luftangriffen und radioaktiven Niederschlägen stärker ausgesetzt als zu Hause;

kann in kämpfende Truppen und Tieffliegerangriffe geraten;

ist Kälte und Regen preisgegeben;

kann weder mit Unterkunft noch Versorgung rechnen;

läuft auf Straßensperren und sonstige Hindernisse auf.

Sollte für einzelne Gebiete eine Evakuierung angeordnet werden, sind die behördlichen Anordnungen zu befolgen.

Seite 20; Cover hinten:

AN ALLE HAUSHALTUNGEN

ZIVILER BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

Herausgegeben im Auftrage des Bundesministers des Innern vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz in Bad Godesberg. 

Bitte, bewahren Sie diese Broschüre gut auf!

 

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